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KG, 12.01.2011 - (1) 2 StE 6/10 - 4 (6/10) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG, 12.01.2011 - (1) 2 StE 6/10 - 4 (6/10)
- KG, 06.04.2011 - 2 StE 6/10
- KG, 22.06.2011 - 2 StE 6/10
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 16.10.2023 - 2 BvR 1330/23
Mangels substantiierter Darlegung einer möglichen Grundrechtsverletzung …
Dabei kann im Rahmen der nach § 148 Abs. 2 StPO zu treffenden gerichtlichen Ermessensentscheidung in Ansehung der besonderen Umstände des Einzelfalles ein Abweichen von der durch die Soll-Bestimmung in § 148 Abs. 2 StPO regelhaft vorgezeichneten Entscheidung namentlich in solchen Fällen angezeigt sein, in denen sich die terroristische Vereinigung aufgelöst oder sich der Beschuldigte von dieser vollständig distanziert hat (…vgl. BTDrucks 16/11644, S. 35; KG, Beschluss vom 12. Januar 2011 - (1) 2 StE 6/10 - 4 (6/10) -, juris, Rn. 2; OLG München, Beschluss vom 7. Januar 2013 - 6 St 3/12 -, BeckRS 2013, 12201). - LG Stuttgart, 15.01.2014 - 18 Qs 71/13
Gerichtliche Zuständigkeit bei Verleumdungen im Internet
Das Kammergericht - (1) 2 StE 6/10-4 (2/11) - hat gegen die Angeschuldigte durch Urteil vom 09.03.2011, rechtskräftig seit 04.06.2011, wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im Ausland in 6 Fällen sowie wegen Unterstützens einer solchen Vereinigung in 5 Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verhängt.